DFB Sportgericht setzt neue Maßstäbe in Sachen Dynamo Fans Bestrafung

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängte am Montag nach einer mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main einen Teilausschluss der Zuschauer sowie eine Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Grund sind vor allem die Vorfälle während des DFB-Pokalspiels gegen RB Leipzig, so auf stadionfans.de ganz aktuell zu finden.

Achtlos weggeworfene Schlachtabfälle im Dynamo Stadion als offenes Zeichen der Verachtung gegenüber einem künstlichem Projekt im deutschen Fußball sind der neuerliche Stein des Anstoßes aus dem so fernen Frankfurt am Main. Eine Meinungsäusserung in dieser Form ist vom Verband nicht gewünscht oder besser gesagt sogar strafbar – und wie! Doch lehnt sich der DFB damit nicht zu weit aus dem Fenster? So findet man dazu auf der Webseite: meyview.com einen interessanten Kommentar, welchen wir an dieser Stelle dokumentieren möchten:

(…) Hat Herr Lorenz recht? In Diensten des DFB allein schon Kraft seines Amtes wegen? Oder überhaupt? Bilde sich jede und jeder eine eigene Meinung. In die meinungsfreiheitliche Zukunft unter Ägide des Deutschen Fußball-Bundes schauend? Mit einem Blick zurück –

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(Ultras Dynamo, ’Zentralorgan’, 28. August 2016 – Screenshots: O.M.)

Subversive Elemente bei Dynamo Dresden? 

“Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist“, sagte Richter Lorenz. “Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann.“

Text & Quelle: meyview.com