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Schlagwort: Malta

Glücksspiel: OnlineCasino.de illegal in Deutschland

Unter OnlineCasino.de versuchen viele Spieler aus Deutschland täglich ihr Glück. Behauptet das Unternehmen auf seiner Homepage doch „die Nr. 1 in Deutschland“ zu sein. In der Fernsehwerbung wird offensiv gefragt, ob der Kunde ein „Glücksritter“ oder eine „Siegesgöttin“ sein möchte. Eben in diesem Spot ist am Ende zu lesen, dass OnlineCasino.de „mit offizieller Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten/Glücksspielwesen des Landes Schleswig-Holstein“ betrieben wird. Doch ist diese Lizenz unlängst abgelaufen.

Tatsächlich wurde am 19. Dezember 2012 unter der Nummer IV 36-212-21.6.10 eine Konzession für das Unternehmen ausgestellt. Doch inzwischen ist diese Glücksspielgenehmigung ausgelaufen. Damit findet innerhalb der Bundesrepublik kein gültiges Angebot mehr statt. Der Fairness halber soll erwähnt sein, dass sich inzwischen keine Online-Casinos mehr auf eine Lizenzierung aus Deutschland berufen können. Weiterlesen

Beim Glücksspiel zählt die europäische Dienstleistungsfreiheit

Urteil bestätigt die Dienstleistungsfreiheit für Glücksspielanbieter mit Malta Lizenz

Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist im vergangenem Jahr durch den EuGH in puncto Online-Glücksspiel bereits gekippt wurden. Nun bestätigt auch ein deutsches Gericht, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit unbedingt anzuwenden ist! Demnach ist das Land Hessen nicht berechtigt, von einem Sportwettenveranstalter mit Sitz in Malta die Teilnahme an einem sog. Duldungsverfahren zu verlangen, um einer Untersagungsverfügung oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zu entgehen.

(…) Zur Begründung hat der 8. Senat in seiner in einem Beschwerdeverfahren getroffenen Entscheidung ausgeführt, die Antragstellerin sei derzeit berechtigt, Sportwetten in Hessen zu veranstalten, ohne hierzu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu bedürfen. Die Veranstaltung von Sportwetten durch die Antragstellerin weise einen grenzüberschreitenden Bezug auf und unterfalle daher der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit, in deren Ausübung die Antragstellerin derzeit nicht beschränkt sei.

Denn sowohl das Sportwettenmonopol als auch das für eine Experimentierphase geschaffene Konzessionsvergabeverfahren und die nunmehr vom Land Hessen eröffnete Möglichkeit, eine Duldung im Bereich der Sportwetten zu erlangen, genügten den unionsrechtlichen Anforderungen nicht.

Das vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführte Konzessionsvergabeverfahren für die Vermittlung von Sportwetten verletze das unionsrechtlich fundierte sog. Transparenzgebot. Nach diesem Gebot sind alle Bedingungen und Modalitäten des Konzessionsvergabeverfahrens vor dem Vergabeverfahren klar, genau und eindeutig zu formulieren, so dass alle Bieter die genaue Bedeutung dieser Informationen verstehen können.

Das sei hier nicht der Fall gewesen, weil das für die Vergabe maßgebliche Auswahlkriterium unzutreffend angegeben worden sei, und auch die Gewichtung der Auswahlkriterien nicht im Einklang mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages gestanden hätten. Das staatliche Sportwettenmonopol beschränke die Dienstleistungsfreiheit der Antragstellerin ebenfalls in europarechtlich nicht zulässiger Weise, weil es jedenfalls im Hinblick auf den tatsächlichen Normvollzug an einer kohärenten, d. h. in sich stimmigen, Verfolgung des gesetzgeberischen Ziels der Suchtprävention fehle (…)

VGH Hessen

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