Leipziger Derby 2017 mit Nachwirkungen
Was war am besagten Tag passiert?
(…) Hundertschaften der Polizei, Wasserwerfer auf dem Spielfeld und Pfefferspray-Einsatz gegen Lok-Fans: Das Stadtderby zwischen Lok Leipzig und Chemie Leipzig wurde – wieder einmal – von Ausschreitungen überschattet. Schon vor der Partie kam es zu Zwischenfällen in der Stadt. Jeweils rund 700 Fans beteiligten sich laut Polizei an den Fanmärschen beider Clubs. Diese mussten mehrmals wegen des Zündens von Pyrotechnik gestoppt werden. Die Polizei begleitete die Anhänger von Chemie, die aus Connewitz zum Stadion liefen, und die vom Völkerschlachtdenkmal startenden Lok-Anhänger mit einem Großaufgebot (…) ostfussball.com
Nach den Ausschreitungen im November des vergangenem Jahr gab es nun das Urteil des NOFV:
1.
Der Verein BSG Chemie Leipzig wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in
drei Fällen gemäß § 31 (1c) RuVO in Verbindung mit § 31 (1a) RuVO in Verbindung mit § 31 (1b)
RuVO in Verbindung mit § 2 (1a) RuVO in Verbindung mit § 36 (1) RuVO des NOFV zu einer
Geldstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro verurteilt.
Der BSG Chemie Leipzig wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von 3.000,- Euro für sicherheitstechnische,
infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Die BSG
Chemie Leipzig hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 31.05.2018 zu erbringen.2.
Die BSG Chemie Leipzig wird dazu verurteilt, das nächstfolgende Meisterschafts- Heimspiel der
1. Männermannschaft gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig im Bereich der NOFV- Spielklassen –
spätestens bis zum Ende der Saison 2020/2021 – unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit
auszutragen.
3.
Die Vollstreckung des Teilausschlusses nach Ziffer 2. wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit
läuft bis zum 31.12.2018. Auf die Möglichkeit des Bewährungswiderrufs nach § 31a Nr.
3. der NOFV Rechts- und Verfahrensordnung wird hingewiesen.
4.
Zur Umsetzung der in Ziffer 2. aufgeführten Maßnahme werden der BSG Chemie Leipzig nachstehende
Auflagen erteilt:
a) Für das nächste auf die Rechtskraft eines Bewährungswiderrufes folgende Heimspiel der BSG
Chemie Leipzig in der Meisterschaftsrunde einer Herren-Spielklasse im NOFV gegen den 1. FC Lokomotive
Leipzig wird die Zuschauerzahl im Alfred-Kunze- Sportpark auf maximal 2.000 begrenzt. chemie-leipzig.de
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