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Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Schlagwort: Landesdirektion Sachsen

SG Dynamo Dresden wirbt nun für BWIN

Glücksspielwerbung nun auch bei Dynamo Dresden

Online Casino, Live-Casino, Poker, Wetten, virtuale  Glücksspiele  und Jackpots an so genannten Online Slots (Spielautomaten), dazu diverse Tischspiele wie Black Jack, Bacarat oder Roulette – das ist das umfangreiche Glücksspiel-Angebot des Online-Portal Bwin. Sozusagen das volle Programm…

So informiert der sächsische Zweitligist aktuell auf seiner Webseite:

bwin ist neuer Exklusiv-Partner der SG Dynamo Dresden. Die Zusammenarbeit mit dem größten Online-Sportwettenanbieter der Welt ist zunächst auf drei Jahre bis 30. Juni 2021 angelegt. Das von Lagardère Sports vermittelte Sponsoring-Paket beinhaltet unter anderem TV-relevante Bandenwerbung, verschiedene gemeinsame digitale Aktionen sowie Titel- und Logorechte. „Fast 30.000 Fans bei jedem Heimspiel von Dynamo Dresden zeigen, wie tief verwurzelt dieser Verein bei seinen Fans ist. bwin freut sich auf die Partnerschaft mit Dynamo Dresden, weil wir hier mit einem Club zusammenarbeiten, der eine große Tradition hat – mit Fans, die den Wurzeln des Fußballs verbunden geblieben sind“, erklärte Stephan Heilmann, verantwortlich für die Aktivitäten der Marke bwin in der DACH-Region. dynamo-dresden.de

Über GVC

GVC Holdings PLC (LSE: GVC) ist eine der weltweit größten Sportwetten- und Gaming-Gruppen. Über unsere einzigartige proprietäre Technologieplattform bieten wir Sportwetten, Casino, Poker und Bingo an und betreiben einige der beliebtesten Online-Marken der Branche, darunter bwin, Sportingbet, partypoker, partycoker und Foxy Bingo. Im März 2018 haben wir die Ladbrokes Coral Group PLC übernommen, um Großbritanniens größter Online-Buchmacher zu werden. Wir haben unser Portfolio um bekannte Marken für Einzelhandel und Online-Glücksspiele wie Ladbrokes, Coral und Gala erweitert.

Fazit: Schön zu sehen, dass nun auch die Landesdirektion Sachsen keinerlei Beanstandungen mehr in Sachen Glücksspielwerbung direkt vor der Haustüre hat. Nach RB Leipzig (Tipico) darf man sich nun auch in der sächsischen Landeshauptstadt über sprudelnde Einnahmen aus dem privatem Glücksspiel-Sektor freuen. Das sollte nun auch starke Signalwirkung für andere Vereine und Fußballclubs im hiesigem Freistaat haben, denn Verbote und Untersagungen sind nun endlich Schnee von gestern. Oder offenbar nur für bestimmte Gruppen oder Menschen!

 

Falsch informiert in Sachen Glücksspiel

Die rechtliche Sachlage in Deutschland bei Glücksspiel ist leider nur in einer einzigen Angelegenheit eindeutig. Es gibt nämlich immer noch keine echte wirksame Regulierung durch unsere Politik nach geltenden EU-Recht. Und auch nach der vermeintlichen Reform in der vergangenen Woche hat sich daran leider nichts geändert. Das ist schlecht! Schlecht für den deutschen Fiskus – ganz schlecht für echten Spieler, – bzw. Jugendschutz. 

Noch schlimmer – so informieren staatliche Behörden auch noch falsch auf ihren Homepages. Hier eine aktuelle Meldung der LDS vom 23.02.2017, welche offensichtlich gleich zwei mal falsch argumentiert bzw. informiert:

[…] Die Veranstaltung von Casinospielen im Internet (sog. Online-Casinospiele) ist verboten (§ 4 Abs. 5 GlüStV) und kann von der LDS untersagt werden. Ebenfalls verboten ist die Werbung für Online-Casinospiele – sowohl im Internet, als auch offline (§§ 5 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 GlüStV) […]

Falsch! Denn ganz aktuell berichtete die „Süddeutsche“ in diesem Zusammenhang – 

In Bezug auf die Sportwetten schreibt die Kommission in dem Brief von „eventuellen Widersprüchen“, mit Blick auf illegale Online-Kasinos gar von „keiner tragfähigen Lösung“. Damit erneuern die Beamten ihre Kritik an den deutschen Glücksspiel-regeln. Weil diese aus Brüsseler Sicht gegen Europäisches Recht verstoßen, hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik vorbereitet.

und weiter auf der Webseite der Landesdirektion Sachsen:

(…) Trotz des eindeutigen glücksspielrechtlichen Verbots werden auf dem deutschen Glücksspielmarkt unzählige Online-Casinospiele angeboten, die gegen das Internetverbot verstoßen. Sowohl das Anbieten der Spiele, als auch die Spielteilnahme sind strafbar  (§§ 284, 285 StGB) (…)  [lds.de]

Und gleich nochmal falsch! Man bezieht sich am Ende dieser Aussage auf ein Urteil von 2015, welches längst in höherer Instanz wieder gekippt wurde – 

Die Verteidiger Peter Weitzdörfer der Kanzlei Weitzdörfer & Wittl sowie Claus Hambach, LL.M., der Kanzlei Hambach & Hambach Rechtsanwälte erreichten, dass das Urteil des AG München mit Entscheidung vom 28. Juli 2016 von dem LG München in der Berufungsinstanz aufgehoben und das Verfahren wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts eingestellt wurde. Von den zahlreichen Argumenten, welche gegen die Verurteilung durch das AG München sprachen (vgl. hierzu die Urteilsanmerkung von Claus Hambach, LL.M. und Dr. Bernd Berberich in ZfWG 2015, 150 ff.) griff somit bereits das Erste durch. Aber auch nach Maßgabe der aktuell chaotischen Regulierungssituation im Glücksspielbereich hätte das Urteil des AG München, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Ince (Urteil vom 4. Februar 2016 – C-336/14 mit Anmerkung von Prof. Hans Kudlich und Dr. Bernd Berberich in ZfWG 2016, 126 ff.) keinen Bestand haben dürfen.

Tipico Auktion bringt 700 Euro für Integrationsprojekte

Sächsischer Fußballverband und Gambling Portal starke Partner

Besonders liberal geht es derzeit im Bundesland Sachsen in Sachen Glücksspiel zu. Glücksspielanbieter Tipico (Online Casino, Casino Spiele, Live-Wetten und Sportwetten) hatte zuletzt eine Partnerschaft mit dem SFV gegründet. Nun beteiligte man sich gemeinsam bei einer Sport-Auktion für Integration.

Dabei stand ein signiertes Trikot von RB Leipzig zur Auswahl und brachte knapp 700 Euro für den guten Zweck. Der Bundesligist aus der Messestadt hatte vor der Spielzeit einen gigantischen Millionen Deal mit Tipico als Werbepartner unterschrieben.

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(Screenshot: tipico.sport-auktion.de)

So informierte der Sächsische Fußballverband auf seiner Homepage:

Diese Artikel gibt es nirgendwo zu kaufen: Tipico versteigert zahlreiche exklusive Sportunikate und spendet die Erlöse an ausgewählte Organisationen, darunter auch Integrationsprojekte des Sächsischen Fußball-Verbandes.Ab sofort kommen bei der Tipico Sportauktion regelmäßig Trikots, Schals, Bälle und weitere Artikel unter den Hammer – signiert von Spielern und Verantwortlichen der Bundesliga-Partnervereine oder von prominenten Gästen aus den Stadien in München, Hamburg und Leipzig. Das Prinzip der Tipico Sportauktion in Kooperation mit sport-auktion.de ist einfach: Die Auktionen laufen jeweils zwei Wochen, der höchste Bieter gewinnt. Der Startpreis liegt bei symbolischen 20,04 Euro – angelehnt an das Gründungsjahr des in Deutschland führenden Sportwettanbieters. Die Erlöse spendet Tipico an lokal angesiedelte Organisationen. Die Einnahmen aus Artikeln von RB Leipzig fließen so ab sofort auch in die Integrationsprojekte des Sächsischen Fußball-Verbands. So werden beispielsweise der Blinden-, Gehörlosen- und E-Rolli-Fußball unterstützt. Tipico ist ab 2017 neuer Partner des SFV und wird sich gerade im sozialen Bereich engagieren. (sfv-online.de)

In Deutschland engagiert sich das Glücksspielportal Tipico neben dem Sächsischen Fußballverband und RB Leipzig unter anderem auch beim Hamburger SV, FC Bayern München und Red Bull Salzburg. Tipico, mit Sitz in Malta, gilt in Deutschland als Marktführer bei den privaten Portalen für Glücksspiel. Zu den Highlights gehören so bekannte und beliebte Casino Spiele am Automaten wie Mega Fortune, Chilli Gold, Starbust, Jack Hammer oder auch die sagenhaften Casino Jackpots und Tischspiele wie Roulette, Bakkarat oder Poker mit sexy Live Dealerinnen.

Schon zuletzt durften wir in diesem Zusammenhang über Kooperationen von ostdeutschen Vereinen mit dem Anbieter Sunmaker berichten. Nutznießer dieser Online-Glücksspiel-Partnerschaft sind in unserer Region der Chemnitzer FC, FC Hansa Rostock und nun auch der Hallesche FC. Sunmaker bietet zum Beispiel Online Spielautomaten der Marke Merkur / Gauselmann aus Espelkamp in NRW und Bally Wulff aus Berlin an.  Weitere große private Glücksspielanbieter und Online Casinos werden sicherlich schon bald folgen und auch zukünftig für kräftige Einnahmen im ostdeutschen Sport und Fußball sorgen. Und zumindest von Seiten der Landesdirektion Sachsen werden da wohl aktuell keine Steine in den Weg gelegt. Gut so…

VG Leipzig: Ist Werbung für Glücksspiel verboten?

Die Landesdirektion Sachsen untersagt die Werbung für Sportwetten, Casinospiele und Poker

Nun soll es am 28.4. 2016 vor dem Verwaltungsgericht Leipzig nach fast einem Jahr Untersagung der Werbung eines Freiberufler zu Glücksspielportalen im Internet wie zum Beispiel Mybet, Tipico oder auch Stargames endlich zu einem Urteil kommen. Selbst News und Artikel mit externen Links sollen demnach im Freistaat schon verboten sein. So wurde seitens der LDS eine deftige Strafe in Höhe von 5000,- Euro nebst 1000,- Euro Bearbeitungsgebühren gegen den Freien Journalisten samt seinen zwei kleinen Google-News-Webseiten erlassen.

Dieser hatte sich dagegen gewehrt und eine bereits angekündigte Vollstreckung vor dem VG Chemnitz im August 2015 abgewendet. Allerdings hielt dies die Landesdirektion dennoch nicht davon ab, insgesamt zweimal den Versuch zu starten, den Beklagten zu vollstrecken. Erneut musste das Verwaltungsgericht Chemnitz gegen die übereifrige Referentin eingreifen. Eine geforderte Strafe durch den Rechtsanwalt des Beklagten in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesdirektion blieb jedoch ungeahndet. Aber auch im Anschluss versuchte die Behörde in Leipzig immer wieder Einfluss auf kritische Artikel auf den Homepages des Beklagten zu nehmen. Insgesamt ist der bisherige Verlauf als eine absolute Farce und fernab jeder Rechtsstaatlichkeit anzusehen.

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Inwiefern nun die bereits dritte Rüge aus Brüssel zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag sowie die Einleitung eines Pilotverfahren gegen Deutschland auf den Ausgang des aktuellen Gerichtsverfahren hat, bleibt auf jeden Fall spannend. Demnach hatte der EuGH im Februar 2016 zum wiederholten Male festgestellt – der deutsche Glücksspielstaatsvertrag sei rechts, – und verfassungswidrig. Die deutsche Glücksspielregulierung verstoße somit gegen EU-Recht, weil das von zahlreichen Gerichten gekippte staatliche Glücksspiel-Monopol faktisch fortbestehe (ostfussball.com berichtete bereits mehrfach).

Übrigens hat fast jeder große Fußballverein in Sachsen längst saftige Verträge mit Glücksspielanbietern unbehelligt von der Leipziger Behörde abgeschlossen. So zum Beispiel direkt vor der eigenen Haustüre hat RB Leipzig Tipico als Sponsor oder Dynamo Dresden das Online Casino Deutschland. Ganz zu schweigen von den Millionverträgen außerhalb der sächsischen Landesgrenze mit Hertha BSC oder dem FC Bayern München. Daher ist dringend davon auszugehen, dass gegen den kleinen Betreiber willkürlich vorgegangen wurde. Dieser kleine unscheinbare Präzedenzfall in Sachen Werbung für Glücksspiel könnte hierzulande für weitreichende Auswirkungen für Fußballvereine der 1. bis 3. Bundesliga sorgen. Über den Ausgang Ende April vor dem VG Leipzig werden wir natürlich anschließend exklusiv hier auf unserer Webseite berichten.

Sportwetten: Agiert die Landesdirektion Sachsen willkürlich?

In Sachen Glücksspiel läuft in Deutschland seit vielen Jahren einiges schief. Eine echte Glücksspielregulierung gibt es nämlich hierzulande leider nicht, dafür aber ein seit 2011 durch den EugH bemängeltes staatliches Monopol. Die Landesdirektion Sachsen geht dabei seit Juni 2015 aus Monopolgründen mit allen Mitteln gegen die Webseite ostfussball.com vor, obwohl die deutsche Gesetzeslage (auch der sächsischer Glücksspielstaatsvertrag) alles andere als sauber und eindeutig wäre!

(…) Auch die EU-Kommission hat mit der Einleitung eines Pilotverfahrens Zweifel erhoben, ob die deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist. Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof – wie üblich – der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen (…)


Für derartige Banner zu Glücksspielportale wie Mybet wurde eine Strafe in Höhe von 5000,- Euro ausgesprochen.

So wurde die Webseite ostfussball.com seitens der LDS massiv unter Druck gesetzt und mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 5000, – sowie zusätzlichen Verwaltungskosten in fast vierstelliger Höhe (für was eigentlich?) an den Rand seiner Existens gebracht. Seit 7 Monaten brachen somit die generierten Einnahmen durch den Sportwettenanbieter Mybet weg und zwischenzeitlich musste die Google News Seite gar vom Netz gehen. Das Verwaltungsgreicht Chemnitz hatte zwar eine Vollstreckung per Gerichtsbeschluß anschliessend untersagt, was die Landesdirektion Sachsen jedoch nicht davon abhalten konnte, gleich zweimal den Versuch zu starten, trotzdem zu vollstrecken. Dieser doppelte Verstoß blieb  ungeahndet.

tipico rb leipzig

(Screenshot: tipico.com)

Schnell kommt dabei der Gedanke auf, mit dieser Aktion wurde willkürlich versucht, eine Person bzw. deren Webseiten mit allen staatlichen zur Verfügung stehenden Mitteln des Staatsapparates umgehend zu liquidieren. Denn während man im Sitz der Landesdirektion wohl keine Probleme damit hat, wenn zum Beispiel ein Fußballclub mit Namen RB Leipzig große Verträge mit Tipico (Sportwetten, Casino) nur in zwei Kilometer Entfernung unterschreibt, ist eine kleine Webseite mit Namen ostfussball.com gerade recht um ein regelrechtes Exempel zu statuieren. Skurill auch, dass gerade dieses Newsportal stets kritisch gegenüber dem Neuleipziger Kommerzverein mit Sitz in Österreich in seinen Artikel berichtet hatte – alter Aluhut werden jetzt wieder sicherlich manche sagen.

Sei es drum, denn auch viele andere sächsische Vereine, wie zum Beispiel die SG Dynamo Dresden, der Chemnitzer FC oder FSV Zwickau werben längst völlig unbehelligt von der LDS mit verschiedenen Glücksspielportalen auf ihren Webseiten bzw. im Stadion. Diese haben natürlich auch eine viel größere Reichweite als eine kleine privat geführte Webseite mit nur wenigen hundert Besuchern täglich.  Hätte man da nicht zunächst von staatlicher Seite in Vertretung ihrer aufmerksamen Referentin “zum Wohle des Spielerschutzes” in der Rangfolge von oben nach unten agieren müssen? Wo bleibt die Verhältnismässigkeit? Wieso wird überhaupt bestraft, wenn geltenes EU-Recht in Forum der Dienstleistungsfreiheit gebrochen wird? Fragen über Fragen – welche hoffentlich schon bald vom Verwaltungsgericht in Chemnitz beantwortet werden!

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