Ostfussball.com

Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Schlagwort: Dynamo Hooligans

Faust des Ostens – Spiegel Leser wissen mehr

Mythos Hooligans Dresden mit Namen FDO im Mini-Abo vom Spiegel

“Jetzt lesen, später zahlen.” So macht SPON in den Google News auf einen Artikel zum Thema “Faust des Ostens” aufmerksam. Fragwürdig ist dabei nicht nur die Verlinkung von der relevanten Suchmaschine zum kommerziellen Bezahl-Content, sondern sicherlich auch gleich noch der ganze Rest. Und auch bei meyview.com hat man sich deshalb mal etwas genauer damit beschäftigt- 

“Eine sächsische Hooligangruppe terrorisiert Ausländer und Fußballfans“ teasert DER SPIEGEL inter alia in seiner Ausgabe vom 25. Februar dieses Jahres und blickt ganzseitig – mit großformatiger Bebilderung – auf die Faust des Ostens (FdO).

“Sie sahen sich als ‘disziplinierter Haufen von 50 Mann, der nicht besoffen, sondern motiviert die Bullen wegknallt’”, zitiert DER SPIEGEL eine ungenannte Quelle.

Aktuell erfährt die geneigte Leserin und der geneigte Leser im SPIEGEL-Artikel “Explosive Mischung“ so einiges. Neues?

Beispielsweise das kolportierte Gründungsdatum der FdO, den 20. April 2010 [MeyView.com, 23. August 2013].

Oder über die “Ausschreitungen im linken Leipziger Stadtteil Connewitz Anfang 2016“ (DER SPIEGEL) unter FdO-Beteiligung [MeyView.com, 15. Februar 2016].

Auch, dass die FdO während der EURO 2016 im französischen Lille – wie es DER SPIEGEL formuliert – Spuren hinterlässt [MeyView.com, 19. Juni 2016].

Ebenso vom SPIEGEL gestreift wird unter anderem die 2015’er Randale von Heidenau [MeyView.com, 30. August 2015].

“Seit nunmehr sieben Jahren verfolgen sächsische Ermittler die Umtriebe der rechtsextremen Gruppe. Bereits im Juli 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen mutmaßlich führende Köpfe, unter anderem wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung. Doch ein Prozessbeginn ist bis heute nicht angesetzt“, weiß DER SPIEGEL [MeyView.com, 15. Februar 2016].

Soviel nachrichtenmagazinliche Aktualität ist beileibe nicht immer gegeben.

“Hintergrundartikel haben das ganz wörtliche Ziel, über Hintergründe zu informieren. Meistens haben Hintergrundartikel durchaus einen aktuellen Anlass, versuchen aber ein Gesamtbild zu zeichnen, in das man den tagesaktuellen Aufhänger einordnen kann“ (Deutscher Medienverband).

Nun tagträumt MeyView.com mitnichten in der kühlen Märzensonne, Steffen Winter vom SPIEGEL – für besagten Artikel verantwortlich zeichnend – wäre bei seinen Gesamtbildrecherchen auf das kleine ElbsandsteinPolemik-Blog gestoßen oder hätte etwa darin herumgestöbert. Und gelesen. Beispielsweise über das “Verbot der Gruppe Faust des Ostens durch Ultras Dynamo“ im Rudolf-Harbig-Stadion (RHS) [MeyView.com, 10. Oktober 2012] beziehungsweise den Dresdner “szeneinternen Reinigungsprozess“ [MeyView.com, 18. November 2012].

Foto & Text: meyview.com

Politisches Urteil gegen “Hooligans Elbflorenz”?

Bestätigt: Hooligans sind kriminelle Vereinigungen, so das BGH

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Sie sind sozusagen mit Terroristen gleichzusetzen.

 

Unsere Partnerseite Meyview, welche seit 2009 lückenlos zum Thema berichtet, informiert dazu:

(…) Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig (…) [meyview.com]

Was sind Hooligans?

Die meisten Hooligan-Gruppierungen veranstalten ihre Aufeinandertreffen heute nur noch selten an bestimmten Spieltagen, sondern immer öfter bei Wald-und-Wiesen-Treffen fernab von den Begegnungen. Hierzu verabreden und treffen sich verschiedene Gruppierungen zur selbstinszenierten „dritten Halbzeit“ an ruhigen und verlassenen Orten, in Wäldern, auf Feldern oder auch in Gewerbegebieten. Offiziell haben sich alle großen Hooligangruppen in Deutschland mittlerweile aufgelöst, was nicht bedeutet, dass sie gänzlich von der Bildfläche verschwunden sind. Unter folgendem Link wurden das Urteil gegen “Hooligans Elbflorenz” mit den schlimmen Vorfällen in der Silvesternacht in Köln verglichen.

© 2024 Ostfussball.com

Theme von Anders NorénHoch ↑ | Impressum | Datenschutz