Privates Glücksspiel weiter auf dem Vormarsch in Deutschland

Während Behörden oder Landesdirektionen im Auftrag des staatlichem Lotto weiter gegen kleine Webseiten mit Glücksspiel-Werbung vorgehen, sind jedoch die großen Fische im Gambling-Business hierzulande schon längst nicht mehr zu stoppen. Denn der private Markt für Online Casinos, Casino Spiele, Poker oder auch Wettangebote aller Art hat sich still und heimlich trotz vermeintlicher Verbote und Untersagungen liberalisiert. Gerade im Fußball wird das Marketing durch große private Anbieter immer stärker und deutlich präsenter. 

Nachdem bereits viele Bundesligavereine (Bayern München, Hamburger SV, RB Leipzig – um an dieser Stelle nur einige zu nennen) einen verlässlichen Partner aus dem Bereich privates Glücksspiel gefunden haben, ziehen nun auch die großen Verbände nach. So vermeldeten wir bereits letztes Jahr ein Sponsoring zwischen Tipico ( Casino, Casinospiele, Wettangebote) und dem Sächsischen Fußballverband (SFV), nun zog auch der Deutsche Fußballverband (DFB) mit BWIN (Casino, Casinospiele, Wettangebote) als Hauptsponsor für die 3.Liga nach.

(…) bwin ist neuer Hauptpartner der 3. Liga. Der Vertrag läuft über zwei Jahre und umfasst die Spielzeiten 2017/2018 und 2018/2019. Mit bwin haben die 3. Liga und ihre Vereine erstmals seit Gründung der Liga im Sommer 2008 einen Hauptpartner. Die Partnerschaft beinhaltet unter anderem, dass bwin im Rahmen der rechtlichen Vorgaben auf dem Trikotärmel der Drittligisten, in den Stadien sowie in den Publikationen und Onlineauftritten der Klubs werben kann. Außerdem wird bwin in allen Stadien der 3. Liga werblich sichtbar sein. In ihrer Eigenvermarktung bleiben die Vereine gleichzeitig frei (…) [dfb.de]

(Screenshot: bwin.de)

Möglich macht es die europäische Dienstleistungsfreiheit, welche über den Gesetzen der BRD steht und ein staatliches Glücksspiel-Monopol verbietet. Die Dienstleistungsfreiheit ermöglicht Anbietern gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten den freien Zugang zu den Dienstleistungsmärkten aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie ist in Art. 56 bis Art. 62 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt. Sie ist eine der vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes neben der Personenfreizügigkeit, der Warenverkehrsfreiheit und der Kapitalverkehrsfreiheit.

Schmerzlich musste dies zuletzt das staatliche Lotto in NRW zur Kenntnis nehmen. Durch die Zahlung von 11,8 Mio. Euro durch Westlotto an Mybet wird nun ein Rechtsstreit beendet, der insgesamt rund zehn Jahre gedauert hatte. Die Zahlung wird noch innerhalb des 2. Quartals 2017 geleistet werden. Auch das vorgeschobene Argument des vermeintlichen Spielerschutz konnte daran nichts mehr ändern. (ostfussball.com berichtete bereits) Und die schmerzliche Zahl von über 600.000 spiel-süchtigen Menschen unter der Aufsicht der staatlichen Behörden spricht da ohnehin seine eigene Sprache!

Aber auch die neuerliche Reform der Bundesländer zum Glücksspielstaatsvertrag  wurde längst zur Totgeburt deklariert. Dazu kommen klare Worte nicht nur aus Schleswig-Holstein: “Der Glücksspieländerungs-Staatsvertrag, wie er im Frühjahr vorgelegt wurde, wird bei uns im Landtag keine Mehrheit finden. Wenn er nicht von allen 16 Ländern unterschrieben wird, tritt er nicht in Kraft. Das ist der erste Punkt. Das zweite ist, den jetzigen werden wir kündigen.” Damit wäre eigentlich alles gesagt! Und wie ein echter EU-konformer Glücksspielstaatsvertrag mit guten Erfolgsaussichten aussieht, können sich die anderen Innenminister der Bundesländer gerne im nördlichsten Bundesland abschauen und einfach einheitlich übernehmen. Eine andere Alternative gibt es ohnehin nicht.