In Sachen Glücksspiel läuft in Deutschland seit vielen Jahren einiges schief. Eine echte Glücksspielregulierung gibt es nämlich hierzulande leider nicht, dafür aber ein seit 2011 durch den EugH bemängeltes staatliches Monopol. Die Landesdirektion Sachsen geht dabei seit Juni 2015 aus Monopolgründen mit allen Mitteln gegen die Webseite ostfussball.com vor, obwohl die deutsche Gesetzeslage (auch der sächsischer Glücksspielstaatsvertrag) alles andere als sauber und eindeutig wäre!
(…) Auch die EU-Kommission hat mit der Einleitung eines Pilotverfahrens Zweifel erhoben, ob die deutsche Sportwettenregulierung europarechtskonform ist. Zudem prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Regelungen der Bundesländer. Am 4. Februar 2016 wird er sein Urteil verkünden. Sollte der Gerichtshof – wie üblich – der Meinung des Generalanwalts folgen, wäre dies die dritte höchstrichterliche Schlappe für die Länder in Folge. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH hatten bereits 2006 und 2010 die beiden Vorgängerstaatsverträge als rechtswidrig verworfen (…)
Für derartige Banner zu Glücksspielportale wie Mybet wurde eine Strafe in Höhe von 5000,- Euro ausgesprochen.
So wurde die Webseite ostfussball.com seitens der LDS massiv unter Druck gesetzt und mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 5000, – sowie zusätzlichen Verwaltungskosten in fast vierstelliger Höhe (für was eigentlich?) an den Rand seiner Existens gebracht. Seit 7 Monaten brachen somit die generierten Einnahmen durch den Sportwettenanbieter Mybet weg und zwischenzeitlich musste die Google News Seite gar vom Netz gehen. Das Verwaltungsgreicht Chemnitz hatte zwar eine Vollstreckung per Gerichtsbeschluß anschliessend untersagt, was die Landesdirektion Sachsen jedoch nicht davon abhalten konnte, gleich zweimal den Versuch zu starten, trotzdem zu vollstrecken. Dieser doppelte Verstoß blieb ungeahndet.
(Screenshot: tipico.com)
Schnell kommt dabei der Gedanke auf, mit dieser Aktion wurde willkürlich versucht, eine Person bzw. deren Webseiten mit allen staatlichen zur Verfügung stehenden Mitteln des Staatsapparates umgehend zu liquidieren. Denn während man im Sitz der Landesdirektion wohl keine Probleme damit hat, wenn zum Beispiel ein Fußballclub mit Namen RB Leipzig große Verträge mit Tipico (Sportwetten, Casino) nur in zwei Kilometer Entfernung unterschreibt, ist eine kleine Webseite mit Namen ostfussball.com gerade recht um ein regelrechtes Exempel zu statuieren. Skurill auch, dass gerade dieses Newsportal stets kritisch gegenüber dem Neuleipziger Kommerzverein mit Sitz in Österreich in seinen Artikel berichtet hatte – alter Aluhut werden jetzt wieder sicherlich manche sagen.
Sei es drum, denn auch viele andere sächsische Vereine, wie zum Beispiel die SG Dynamo Dresden, der Chemnitzer FC oder FSV Zwickau werben längst völlig unbehelligt von der LDS mit verschiedenen Glücksspielportalen auf ihren Webseiten bzw. im Stadion. Diese haben natürlich auch eine viel größere Reichweite als eine kleine privat geführte Webseite mit nur wenigen hundert Besuchern täglich. Hätte man da nicht zunächst von staatlicher Seite in Vertretung ihrer aufmerksamen Referentin “zum Wohle des Spielerschutzes” in der Rangfolge von oben nach unten agieren müssen? Wo bleibt die Verhältnismässigkeit? Wieso wird überhaupt bestraft, wenn geltenes EU-Recht in Forum der Dienstleistungsfreiheit gebrochen wird? Fragen über Fragen – welche hoffentlich schon bald vom Verwaltungsgericht in Chemnitz beantwortet werden!
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