Ab sofort auch Generalverdacht für Fußballfans?
Mithören, mitlesen und ausspionieren – das alles kann der so genannte Bundestrojaner auf Computern, Tablets und Smartphones. Die neue Software startet ab sofort hierzulande und auch Erich Mielke wäre stolz auf solch eine tolle Errungenschaft gewesen.
(…) Der Computer sei für die Entfaltung der Persönlichkeit ein “elementarer Lebensraum” hieß es damals. Der Trojaner dürfe demnach von Ermittlern nur eingesetzt werden, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen”. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Freiheit oder das Leben eines Menschen bedroht sind. Straftatbestände wären eine drohende Entführung, ein geplanter Terroranschläge oder Mord. Auf der anderen Seite steht eine Novellierung des BKA-Gesetzes von 2008, die der Bundespolizei eine Online-Durchsuchung schon dann erlaubt, wenn die Gefahr der Körperverletzung bestehe (…)
Und wenn man den letzten Satz noch ein wenig weiter auslegt, dann besteht grundsätzlich die Gefahr auf Körperverletzung bei einem Fußballspiel. Sei es durch Schlägereien im Umfeld von Stadien oder Pyroaktionen in den Kurven. Ein Generalverdacht für alle Fußballfans ist demzufolge gegeben. Der Staat wird nun zum Hacker und muss mit krimineller Energie Zugang auf die private Kommunikationstechnik nehmen. Entweder gelingt dies über Sicherheitslecks in der Software oder durch gewaltsamen Zugang von Aussen ( zum Beispiel Einbruch). Die betroffenen überwachten Personen sind dann erpresserischen Machenschaften ausgeliefert. Doch es geht noch weiter..
“Ein Trojaner sei immer auch ein Einfallstor für andere Kriminelle. Diese könnten sich Schwachstellen in der Software zunutze machen, die Funktionen des Trojaners erweitern und ihre eigenen Programme einschleusen. So könnten sich etwa ausländische Geheimdienste oder Kriminelle Zugang zu den Computern von Verdächtigen verschaffen, die von deutschen Sicherheitsbehörden überwacht werden”, so in der SZ zu lesen.
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