Ein Gastbeitrag von Kai Stuht – leider nur ein Aprilscherz!
Berlin, 1. April 2016: Aus einem noch vertraulichen Papier geht hervor, dass die Ministerpräsidenten bei ihrem letzten Treffen einen radikalen Kurswechsel in der Sportwetten- und Glücksspielpolitik beschlossen haben. Das von allen 16 Ministerpräsidenten unterzeichnete handschriftliche Papier soll schon bald im Supplement zum Amtsblatt für die öffentliche Auftragsvergabe europaweit veröffentlicht werden.
Die Grundzüge der Übereinkunft der Ministerpräsidenten leiten sich überraschend aus der Rechtsstaatlichkeit ab. Glücksspiele und Sportwetten werden getrennt geregelt, weil Sportwetten kein Glücksspiel sind. Dazu Marion C.M.: „Es war ein Fehler und der Gier nach Geld und Aufmerksamkeit geschuldet, beide Bereiche staatlich regieren zu wollen. Die Bundesländer gehen jetzt den Schritt zu Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, einer deutschen Tugend die wir nicht länger verstecken wollen. Deshalb führen wir jetzt auch beim Lotto einen Mindestgewinn ein, der immer das Doppelte vom Einsatz beträgt. Der Bürger ist mit Steuern schon genügend belastet.“
Man befinde sich im 21. Jahrhundert, ergänzt Dr. Martin St. und stellt die Eckpunkte des Papiers wie folgt dar: „Die Regulierung beider Bereiche auf nationaler Ebene wird in die Gewerbeordnung verlagert. Die obersten Grundsätze werden die Gewerbefreiheit und die gegenseitige Anerkennung. Dienstleistungen, die schon in einem anderen EU-Mitgliedstaat reguliert sind, müssen in Deutschland nicht erneut reguliert werden. Wir haben seit 1993 den Binnenmarkt und wir Deutschen wollen ja auch nicht, dass z.B. unsere Autohersteller beim Export durch protektionistische Beschränkungen behindert werden.“
In den „Leitlinien für den Vollzug“ zu dem Papier ist festgehalten, dass das Glücksspielkollegium bereits aufgelöst wurde. Cheflobbyist und Hobbyjustiziar Olé v. B. erläutert dies wie folgt: „Das Kollegium hatte keine deutsche Erlaubnis und betrieb deshalb jahrelang strafbares „illegales Glücksspiel“. Die Erlaubnisfähigkeit des Glücksspielkollegiums war auch nicht „offensichtlich“, d.h. ohne weitere Prüfung erkennbar. Weil sich das Kollegium als rein deutsches Gremium mangels grenzüberschreitender Elemente nicht auf die EU-Grundfreiheiten habe berufen können, haben die Ministerpräsidenten in Abstimmung mit der EU-Kommission mit sofortiger Wirkung alle Mitglieder des Kollegiums in Frührente geschickt.“ Auf Nachfrage, woher die Rauchsignale in München stammten, erklärte Olé v. B. weiter: „Ja, es hat heftigen Protest von Dr. G. aus B. gegeben. Er meinte, er habe sich jüngst grenzüberschreitend von München nach Baden-Württemberg und sogar nach Hamburg begeben und damit ins ungeschützte EU-Ausland.
Deshalb fielen er und sein Kollegium in den Anwendungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs. Die Ministerpräsidenten konnten aber mit Hilfe der Verfassung nachweisen, dass Bayern und Hamburg Teil eines gemeinsamen Staates sind, der sich Bundesrepublik Deutschland nennt. Das hat Dr. G. überrascht“.
Das Papier enthält auch einige wichtige Personalien. So ist z. B. geregelt, dass Tilmann B. ab dem Tanz in den Mai zweimal wöchentlich die Rolle der Lottofee übernimmt. Erwin H. moderiert zweimal monatlich die Sendung „Erwins willige Helfer“ und Dr. Manfred H. tritt pro bono jeden Heiligabend um 10:30 Uhr im Kinderfernsehen auf. Er liest die schönsten Geschichten aus dem Sammelwerk „Der weiße Rabe“ vor.
Kai Stuht
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