Bundesverwaltungsgericht sagt: Glücksspiel ist online gefährlicher als offline
Aber auch andere Aussagen lassen durchaus aufhorchen:
“Mit Ausnahme von Sportwetten und Lotterien ist das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichem Glücksspiel im Internet verboten und dementsprechend zu untersagen”, sagte der Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Josef Christ. Das Verbot verstoße nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Christ sagte, dass “dies der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bezogen auf das vormalige generelle Internetverbot wegen der besonderen Gefährlichkeit des Glücksspiels im Internet gegenüber dem herkömmlichen Glücksspiel bereits festgestellt haben.“
By bwin ([1]) [Public domain], via Wikimedia Commons
Aktuell bewerben viele deutsche Fußballvereine (z.B.: RB Leipzig und FC Bayern München) inklusive dem DFB private Glücksspielanbieter im Internet. Dazu gehören zum Beispiel Portale wie MYBET, TIPICO oder BWIN. Letzterer Anbieter ist sogar Hauptsponsor der 3. Liga, somit kräftiger finanzieller Unterstützer des Deutschen Fußballbund. Allesamt bieten Online Casino Spiele (Roulette), Online Slots (Spielautomaten), diverse Lotterien, teilweise Poker sowie Wetten verschiedener Art auf ihren jeweiligen Plattformen an.
Wären diese Plattformen nach dem neuerlichen Richterspruch demnach als illegal einzustufen? Diese Frage ist allerdings von unserer Seite nicht zu beantworten, da der wahrscheinlich bewusst gewählte Begriff “Lotterie” doch ziemlich dehnbar auszulegen ist. Demnach ist die Definition “Lotterie” im “GlüStV” wohl aber auch auf sämtliches Glücksspiel im Internet anzuwenden – also auf die eigentliche Frage zurück zu kommen, eher nicht:
Nach § 3 Abs. 3 Glücksspielstaatsvertrag(GlüStV) ist eine Lotterie ein Glücksspiel, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen.
Interessant ist aber allerdings durchaus auch die Aussage des Richters am Bundesverwaltungsgericht , dass Online Spiel vermeintlich im Vergleich zu “herkömmlichen Glücksspiel” (wahrscheinlich Offline Glücksspiel) besonders gefährlich sei. In Deutschland gelten nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 241.000 Menschen als problematische und 215.000 als pathologisch Glücks-spielende. Das sind Spielsucht Zahlen, welche wohl überwiegend auf das “herkömmliche Glücksspiel” (Lotto, staatliche Spielbanken und Spielotheken) hierzulande zurückzuführen sind. Gut – schlecht?
Welche Auswirkungen hat nun das neuerliche Urteil?
Der deutsche Sportwetten Verband hat in einer ersten Stellungnahme den politischen Handlungsdruck hervorgehoben. “Die Länder sollten ein Erlaubnisverfahren schaffen, durch das alle Bewerber, welche die hohen staatlichen Qualitätsanforderungen erfüllen, eine Erlaubnis erhalten.”, so Präsident Mathias Dahms.
“…haben die Richter die gesetzlichen Grundlagen des faktisch gescheiterten Sportwettenkonzessionsverfahrens im Kern zwar als rechtskonform bestätigt. Allerdings führt das Urteil nicht zu einer Lösung der seit Jahren bestehenden Hängepartie bei der Vergabe von Sportwettenkonzessionen. Eine Erteilung von Sportwettenkonzessionen in absehbarer Zeit wird durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ermöglicht. dswv.de
Solch ein Erlaubnisverfahren nach geltendem EU-Recht gibt es derzeit sehr erfolgreich in Schleswig-Holstein. Und vielleicht sollte man sich einfach an dieser funktionierenden Glücksspiel-Regulierung orientieren, statt weiterhin regelmäßig damit zu scheitern. Das nördlichste Bundesland wird im Januar 2018 auch wieder aus dem zum dritten Male geänderten Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer aussteigen, welcher dadurch bereits erneut zum wiederholtem Scheitern verurteilt ist.