Neuer Glücksspielstaatsvertrag geht auch wieder in die Hose
So wird der Landtag von Schleswig-Holstein heute gegen den EU-widrigen “Glücksspieländerungsvertrag” stimmen.
Die Jamaika-Koalition will dem gefundenen Kompromiss der Länder nicht zustimmen. Der Landesregierung geht es unter anderem um die regulatorische Gleichbehandlung von Online-Sportwetten sowie Online-Casino und Online-Pokerspielen. Automaten Forum
“Es war damals schon falsch, unser Glückspielgesetz, das erfolgreich war, das modern war, das auch die Möglichkeit der Kontrolle bot, von guten Beamten vorbildlich vorbereitet, durch ein schlechteres Gesetz unter Ihrer Regie abzulösen. Der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ist mit Europarecht nicht vereinbar. Er unterstützt zudem nicht die Ziele des Landes. Unsere Ziele sind ganz einfach: Sie sagen, wir wollen den Spielerschutz, wir wollen dafür sorgen, dass Geldströme kontrolliert werden, den Jungschutz besser kontrollieren, wir wollen aber auch den Lottoblock stärken und attraktiver machen – da hat er uns an seiner Seite, um das einmal in aller Deutlichkeit zu sagen.
Und, auch das ist für uns Voraussetzung, er muss definitiv mit Europarecht vereinbar sein. Der Kollege Kubicki und ich haben das einmal durchgemacht, wir haben einen Vertrag entworfen, der hat Anerkennung gefunden nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bei vielen Anbietern in Deutschland, hat Nachahmer gefunden inzwischen in Dänemark, in Italien, in Spanien, in Frankreich – da kann man sagen, Schleswig-Holstein hatte da Vorbildcharakter.” (isa-guide.de)
Gut so! Und Schleswig-Holstein hat tatsächlich eine Vorbildfunktion für alle anderen Bundesländer. Jede andere Entscheidung wäre ohnehin nicht nach geltenden EU-Recht vertretbar gewesen. Das staatliche Glücksspiel Monopol muss endlich beendet werden. Zumal der neuerliche “Änderungsvertragsversuch” der Bundesländer im Prinzip ohne große Veränderung die gleichen Mängel, wie bei seinem gescheiterten Vorgänger, dessen Vorgänger und dessen Vorgänger, erneut zu Tage gebracht hatte.
Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag ist rechtswidrig!
[…] …ist es bereits der dritte Staatsvertrag in Folge, der an der Rechtsprechung der höchsten Gerichte gescheitert ist. Zuvor waren bereits der Lotteriestaatsvertrag 2006 vom Bundesverfassungsgericht und der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2010 vom EuGH in wesentlichen Teilen für rechtswidrig erklärt worden […] (ostfussball.com)