Hooligans sollen wie mutmaßliche IS-Terroristen, Mörder oder Sexualstraftäter behandelt werden
Während hierzulande die Grenzen sperrangelweit offen sind und er unkontrollierten Einwanderung, auch für Terroristen und Kriminelle, Tür und Tore weit geöffnet sind, möchte man nun mit elektronischen Fußfesseln endlich wieder für Recht und Gesetz sorgen. Neben Terroristen, Mördern und Sexualstraftätern sollen so zukünftig auch so genannte Hooligans besser kontrolliert werden. So zumindest sieht es die Justizministerin Hoffmeister von der CDU in Mecklenburg. Für die meisten Fußballfans sind solche Vergleiche jedoch fernab jedes Verständnisses.
Schwerin. Einen harten Kurs im Umgang mit Extremisten will die neue Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Katy Hoffmeister (CDU), einschlagen. Sie befürwortet die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) angestrebte Änderung des Strafgesetzbuches, die elektronische Fußfesseln für islamistische Gefährder nutzbar machen soll. Hoffmeister geht noch weiter: Technische Überwachung sollte auch bei gewalttätigen Fußball-Fans möglich sein. (stadionfans.de)
(Screenshot: youtube.com)
Laut einer Bestätigung des Urteils des Landgerichts Dresden durch den Bundesgerichtshof 2015 können Hooligan-Gruppierungen vor Gericht als kriminelle Vereinigung eingestuft werden. Verhandelt wurde gegen Mitglieder der ehemaligen Hooligans Elbflorenz aus Dresden. Im Urteil hieß es: „Weil die Gruppierung der Angeklagten gerade auch auf die Ausübung von Tätlichkeiten im Rahmen von Schlägereien ausgerichtet war, bestand ihr Zweck und ihre Tätigkeit daher in der Begehung strafbarer (gefährlicher) Körperverletzungen.“ Diese seien, auch bei freiwilligen und geplanten Zusammenstößen verfeindeter Hooligan-Gruppen sittenwidrig und strafbar.
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