Um die Kollektivstrafen des DFB gab es in den letzten Jahren immer wieder hitzige Debatten. Auch der FC Carl Zeiss Jena war von Strafen dieser Art bereits mehrfach betroffen. Nun allerdings reicht es den Jenaern. Der Fußballverein ergreift einen weitreichenden und bisher im deutschen Fußball einmaligen Schritt. Carl Zeiss hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Das hat es zuvor noch nie gegeben.
Im konkreten Fall geht es um eine Strafe des DFB, die dieser gegenüber Jena ausgesprochen hatte. Für ein Fehlverhalten der Fans soll Carl Zeiss eine Strafe von rund 25.000 Euro zahlen. Der Verein legte Einspruch gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof ein. Dieser wies die Klage jedoch zurück.
Carl Zeiss gegen Kollektivstrafen: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
Nachdem der DFB den FC Carl Zeiss Jena zu einer Strafe von 25.000 Euro aufgrund des Fehlverhaltens seiner Fans „verdonnerte“, legte der Verein Einspruch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Die Richter dort allerdings wiesen die Klage des Ostclubs ab und erklärten, dass es Kollektivstrafen verschuldungsunabhängig vollkommen legitim sein. Das allerdings widerspricht in den Augen von Carl Zeiss Jena einer zentralen Argumentation des deutschen Schuldrechts. Dieser heißt: Keine Strafe ohne Schuld. Die Urteilsbegründung aus Karlsruhe möchte Jena nicht akzeptieren, da es hier heißt, dass die DFB-Strafen keine Strafen im herkömmlichen Sinne seien. Viel mehr würde es sich um Präventionsmaßnahmen handeln.
Weiterhin teilte der Verein mit, dass man vor allem aufgrund der Begründung des Bundesgerichtshofes nun vor das Verfassungsgericht ziehen wolle. Nach gründlicher Prüfung hätte man „mehrere Bruchstellen“ ausgemacht, heißt es vom Verein. In der Pressemitteilung schrieb der FCC weiter:
“Die vom BGH getroffene Entscheidung verletzt den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten.“
Wie stehen die Chancen von Jena?
Welche Aussichten auf Erfolg die Beschwerde hat, lässt sich nur schwer einschätzen. Rechtswissenschaftler sind sich nicht einige, ob es sich bei den Kollektivstrafen des DFB wirklich um „echte“ Strafen handelt oder es lediglich Präventivmaßnahmen sind. Sollte Jena allerdings Erfolg haben, droht dem DFB eine komplette Überarbeitung der eigenen Praxis. Vorausgesetzt, die Bestrafungspraxis des DFB würde auch als Verstoß gegen die Grundsätze bewertet werden. In diesem Fall wäre dies mit einem Verstoß gegen die Verfassung gleichzusetzen.
Erst einmal heißt es für den FCC allerdings: Abwarten. Jedes Jahr gehen rund 5.000 bis 6.000 Beschwerden beim Gericht in Karlsruhe ein. Diese werden allesamt intensiv geprüft und analysiert. Lediglich zwei Prozent aller Beschwerden wird stattgegeben. Sollte dies geschehen, wird es also mindestens noch einige Monate dauern, bis sich das Verfassungsgericht in Karlsruhe wirklich mit dem Fall beschäftigt.
Sportlich weiter im Aufwind
Während abseits des Platzes in Jena derzeit viel diskutiert wird, läuft es auf dem grünen Rasen richtig gut. Am vergangenen Freitag (4. März) konnte der FCC ein 1:0 gegen den SV Babelsberg 03 verbuchen. Matchwinner war dabei Stürmer Fabian Eisele, der in der 76. Minute den goldenen Treffer erzielte. Für den 26-Jährigen war dies bereits die 14. Bude der Saison. Damit Eisele aktuell der viertbeste Knipser der Liga. In der Regionalliga Nordost bleibt Carl Zeiss durch den Sieg in den Top 4, hat allerdings schon zehn Punkte Rückstand auf Spitzenreiter BFC Dynamo. Dennoch: In den vergangenen fünf Spielen in der Liga gab es keine Niederlage. Drei Siege verbuchte Carl Zeiss, dazu gab es zwei Remis.
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