DFB-KONTROLLAUSSCHUSS PRÜFT URTEIL DES NOFV-VERBANDSGERICHTS
Es geht dabei um die brisante Partie im April des vergangenen Jahres: SV Babelsberg gegen FC Energie Cottbus Während die Ultras aus Babelsberg politisch links stehen, wird die Fanszene aus Cottbus eher rechts zugeordnet. Unterstützung bei den Ausschreitungen hatte es für Energie an diesem Tag auch aus Chemnitz gegeben.
(…) …wurde im Block der Gäste mit etwa 400 Cottbuser Anhängern mehrfach der Hitlergruß gezeigt. Hierbei soll es sich um rechtsextreme Fußballfans handeln, die in Cottbus bereits Stadionverbot haben. Die Polizei verhinderte einen Sturm des Platzes und setzte später auch Pfefferspray gegen die Randalierer ein. “Zumindest beim ersten Mal haben die Ausschreitungen ihren Ausgang im Cottbuser Fanblock genommen” (…)
So informiert aktuell der DFB diesbezüglich auf seiner Webseite:
Der FC Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines “unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger” vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das nun wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufgehoben und das Verfahren eingestellt hat.
Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: “Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.” dfb.de