Wie es mit der 1. und 2. Bundesliga in der Saison 2019/20 weiter gehen kann und nach Möglichkeit auch soll, das hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) mittlerweile schon etwas konkreter ausformuliert. Doch das betrifft eben nur die Profis im Oberhaus des deutschen Fußballs und in Liga zwei.
Wie derweil mit den restlichen Klassen ab der 3. Liga abwärts umgegangen wird, das hat der Deutsche Fußball Bund (DFB) zu regeln – und hat dies auch getan. Aufgrund der Corona-Krise sind ja bekanntlich alleine in Liga drei noch elf Spieltage offen, die eigentlich hätten bis zum 30. Juni 2020 absolviert werden sollten. Eigentlich deswegen, weil der DFB mittlerweile von dieser Deadline abgerückt ist. Das ist allerdings nur eine von zahlreichen Maßnahmen und Szenarien, die besprochen und festgelegt wurden. Am Freitag wurde zur Thematik ein entsprechendes Statement des Verbandes veröffentlich, dass die Saison 2019/20, ihre Fortsetzung aber auch einen vorzeitigen Abbruch der Spielzeit konkreter bespricht.
DFB sortiert die Regeln für die 3. Liga und abwärts neu
Zunächst sorgt der DFB vor, denn: Die neuen Regularien gelten bis zum 30. Juni 2021, so dass – im Falle noch längerer Spielpause und Auswirkungen auch auf die nächste Saison 2020/21 – entsprechend reagiert werden kann. Somit wappnet sich der Verband langfristig. Erst ab der Saison 2021/22, genau genommen ab dem 1. Juli 2021, sollen die Regeln gelten, wie sie bisher angewandt worden sind – und dann wieder werden. Schließlich muss der DFB den Spielbetrieb nicht nur in der 3. Liga oder in den Regionalligen, sondern den kompletten Amateur- und Jugendfußball ordnen. Oder besser gesagt: neu ordnen.
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„So flexibel wie möglich reagieren“
Der 1. DFB-Vizepräsident im Bereich Amateure, Dr. Rainer Koch, formuliert es nochmals konkreter: „Das bedeutet, die laufende Saison kann, sofern nötig und kein Abbruch gewollt ist, in allen Spielklassen über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert werden“, so Koch. Und weiter könne auch die Saison 2020/2021 zu einem späteren Zeitpunkt beginnen. Notfalls, das erwähnt Koch auch, könne selbige sogar ganz oder teilweise entfallen. Koch, zudem Vorsitzender des Bayrischen Fußballverbandes sagt ebenso: „Dieses Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren.“
Maximale Erleichterung für die Vereine
Ins gleiche Horn bläst Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident für Spielbetrieb und Fußballentwicklung: „Wir haben mit diesem Beschluss einen großen und sehr wichtigen Schritt gemacht.“ Sein Dank gelte deswegen allen Beteiligten für ein „sorgfältige Umsetzung“. Mit der Aus- und Erarbeitung dieser Regeln habe der DFB vor allem zwei Ziele verfolgt: Zum einen die größtmögliche Flexibilität in der aktuellen Krisensituation. Zum anderen möglichst maximale Erleichterung für die Vereine. Frymuth findet, „damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die nächsten Herausforderungen in dieser besonderen Zeit anzugehen.“
Der Weg ist frei für veränderte Aufstiegs- und Abstiegsregeln
Besonders interessant sind dabei die Änderungen des Paragraphen 4, der sich mit der Saisonwertung beschäftigt. Vom regulären Grundsatz, dass in einer Spielzeit immer alle Vereine in einem Hin- und Rückspiel gegeneinander antreten, jeweils mit wechselnden Heimrecht, wird nun Abstand genommen. Falls also ein Wettbewerb, ganz gleich in welcher Klasse, aufgrund der Corona-Krise nicht beendet werden könne, so können nun die Mitgliedsverbände selbst abweichende Regeln definieren. Insbesondere jene, wie mit einem Auf- oder Abstieg umzugehen sei. Natürlich könne ebenso entschieden werden, die komplette Saison zu annullieren und somit gar nicht zu werten.
Wechselfristen: DFB ist hier abhängig von der FIFA
Ebenfalls eingegangen wird auf die Wechselperioden, die offiziell vom 1. Juli bis zum 31. August gelten. Diese Termine haben ebenfalls im Amateurbereich Gültigkeit, etwa wann sich ein Fußballspieler von seinem Verein ab- oder bei einem neuen Club anmelden will. So muss bis zum 31. August eigentlich der Antrag zur Spielerlaubnis eingereicht werden. Der DFB plant auch in diesem Bereich Änderungen oder Lockerungen der Fristen – allerdings gilt das nur, sofern dies von oberster Stelle, nämlich vom Weltfußballverband FIFA abgenickt wird. Hier strebt der DFB eine flächendeckende Lösung an, so dass Abweichungen in einzelnen Landesverbände vorab einer Genehmigung bedürfen.
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