Ostfussball.com

Eine subjektive Sichtweise unserer Ostvereine sowie Ostclubs

Schlagwort: Urteil

SV Babelsberg: Offener Brief und Androhung zum Rauswurf

SV Babelsberg nimmt Stellung zur Nichtzahlung an den NOFV

Bezug nehmend auf Ihre zweite Mahnung vom 24. Januar dieses Jahres und der uns gesetzten Zahlungsfrist bis 02.02.2018 erklären wir wie folgt .Wir können das gegen uns ergangene Urteil in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. Auch nicht implizit durch Zahlung der Strafe.

Die Gründe sind hinreichend im bisherigen Schriftverkehr benannt worden. Der Hauptgrund ist in der Urteilsbegründung enthalten und zwar hier: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus“. Dass dies im Kontext der rassistischen und antisemitischen Vorgänge, die diesem Ruf vorausgingen, passierte, wurde vollständig ignoriert. Dass nachfolgend diese Begründung mal als nicht relevant, mal als Fehler, mal als Versehen oder als Erläuterung vom NOFV bzw. Herrn Oberholz bezeichnet wurde, macht diesen Fakt nicht ungeschehen. Ein Urteil, dass vom eigenen Richter im Nachgang in Teilen als fehlerhaft bezeichnet wird, spricht schon für sich. Hier würde man erwarten, dass ein solcher Fehler umgehend korrigiert wird, statt dies als fehlerhaft bezeichnete Urteil weiterhin durchsetzen zu wollen.
Der DFB hat sich in einer, in dieser Form einzigartig klaren Art und Weise, in die Vorgänge und daraus resultierenden Handlungen des NOFV eingeschaltet. Zunächst auf Basis unseres offenen Briefes an Herrn Grindel und jüngst nach der irritierenden Rücknahme des zweiten Urteils gegen unseren Spielgegner Cottbus. Auch hier ist in jeder Beziehung Herr Oberholz involviert. Das Ergebnis dieser Einschaltung wollen wir gern abwarten, um zu sehen, inwieweit dies auch unser Urteil berührt.
Schon die erneuten Ermittlungen von Herrn Oberholz haben dazu geführt, dass die rassistischen und antisemitischen Vorgänge beim Spiel Babelsberg gegen Energie Cottbus klar festgestellt wurden und dementsprechend zunächst zu einer Strafe führten. Warum diese nun vorhandene Kenntnis zwar zu einer weiteren Strafe gegen Cottbus, aber nicht zu einer Neubewertung unseres Urteil führten, ist bis heute weder begründet, noch sonst wie nachvollziehbar.

Quelle: svbabelsberg.de

Kurze Antwort vom NOFV: “Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, dann kann die erste Herrenmannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.” so Michael Flottron vom Nordostdeutschen Fußball-Verband. Stichtag ist übrigens heute…

Urteil nach Krawallen bei Lok vs. Chemie

Leipziger Derby 2017 mit Nachwirkungen

Was war am besagten Tag passiert?

(…) Hundertschaften der Polizei, Wasserwerfer auf dem Spielfeld und Pfefferspray-Einsatz gegen Lok-Fans: Das Stadtderby zwischen Lok Leipzig und Chemie Leipzig wurde – wieder einmal – von Ausschreitungen überschattet. Schon vor der Partie kam es zu Zwischenfällen in der Stadt. Jeweils rund 700 Fans beteiligten sich laut Polizei an den Fanmärschen beider Clubs. Diese mussten mehrmals wegen des Zündens von Pyrotechnik gestoppt werden. Die Polizei begleitete die Anhänger von Chemie, die aus Connewitz zum Stadion liefen, und die vom Völkerschlachtdenkmal startenden Lok-Anhänger mit einem Großaufgebot (…) ostfussball.com

Nach den Ausschreitungen im November des vergangenem Jahr gab es nun das Urteil des NOFV:

1.
Der Verein BSG Chemie Leipzig wird wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in
drei Fällen gemäß § 31 (1c) RuVO in Verbindung mit § 31 (1a) RuVO in Verbindung mit § 31 (1b)
RuVO in Verbindung mit § 2 (1a) RuVO in Verbindung mit § 36 (1) RuVO des NOFV zu einer
Geldstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro verurteilt.
Der BSG Chemie Leipzig wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von 3.000,- Euro für sicherheitstechnische,
infrastrukturelle oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden. Die BSG
Chemie Leipzig hat über derartige Aufwendungen einen Nachweis bis zum 31.05.2018 zu erbringen.

2.
Die BSG Chemie Leipzig wird dazu verurteilt, das nächstfolgende Meisterschafts- Heimspiel der
1. Männermannschaft gegen den 1. FC Lokomotive Leipzig im Bereich der NOFV- Spielklassen –
spätestens bis zum Ende der Saison 2020/2021 – unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit
auszutragen.
3.
Die Vollstreckung des Teilausschlusses nach Ziffer 2. wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit
läuft bis zum 31.12.2018. Auf die Möglichkeit des Bewährungswiderrufs nach § 31a Nr.
3. der NOFV Rechts- und Verfahrensordnung wird hingewiesen.
4.
Zur Umsetzung der in Ziffer 2. aufgeführten Maßnahme werden der BSG Chemie Leipzig nachstehende
Auflagen erteilt:
a) Für das nächste auf die Rechtskraft eines Bewährungswiderrufes folgende Heimspiel der BSG
Chemie Leipzig in der Meisterschaftsrunde einer Herren-Spielklasse im NOFV gegen den 1. FC Lokomotive
Leipzig wird die Zuschauerzahl im Alfred-Kunze- Sportpark auf maximal 2.000 begrenzt. chemie-leipzig.de

Babelsberg vs. Cottbus wird zum DFB-Politikum

DFB-KONTROLLAUSSCHUSS PRÜFT URTEIL DES NOFV-VERBANDSGERICHTS

Es geht dabei um die brisante Partie im April des vergangenen Jahres: SV Babelsberg gegen FC Energie Cottbus Während die Ultras aus Babelsberg politisch links stehen, wird die Fanszene aus Cottbus eher rechts zugeordnet. Unterstützung bei den Ausschreitungen hatte es für Energie an diesem Tag auch aus Chemnitz gegeben.

(…) …wurde im Block der Gäste mit etwa 400 Cottbuser Anhängern mehrfach der Hitlergruß gezeigt. Hierbei soll es sich um rechtsextreme Fußballfans handeln, die in Cottbus bereits Stadionverbot haben. Die Polizei verhinderte einen Sturm des Platzes und setzte später auch Pfefferspray gegen die Randalierer ein. “Zumindest beim ersten Mal haben die Ausschreitungen ihren Ausgang im Cottbuser Fanblock genommen” (…)

So informiert aktuell der DFB diesbezüglich auf seiner Webseite: 

Der FC Energie Cottbus war ursprünglich wegen eines “unsportlichen, diskriminierenden Verhaltens seiner Anhänger” vom NOFV-Sportgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro verurteilt und mit weiteren Auflagen belegt worden. Dagegen legte der Verein Berufung beim Verbandsgericht des NOFV ein, das nun wegen Vorliegens von Verfahrenshindernissen das Urteil des NOFV-Sportgerichts aufgehoben und das Verfahren eingestellt hat.

Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige 1. DFB-Vizepräsident Dr. Rainer Koch sagt: “Wir haben erhebliche Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des NOFV-Verbandsgerichts. Daher habe ich den DFB-Kontrollausschuss gebeten, diesen Fall eingehend zu prüfen und gegebenenfalls Revision beim DFB-Bundesgericht einzulegen. Rassismus und Diskriminierung haben im Fußball keinen Platz, und deshalb wäre es ein fatales Signal, wenn Vorfälle dieser Art ungeahndet bleiben würden.” dfb.de

Made in Germany: Statt Merkur nun Bally Wulff

Sunmaker bietet weiter Made in Germany an

Als zu Saisonbeginn plötzlich das Glücksspielportal Sunmaker der Hauptsponsor des Ostvereins FC Hansa Rostock wurde, schien die Welt noch in Ordnung. Nun ja, sie dreht sich bekanntlich immer noch – nur leider nicht mehr um die Merkur-Sonne der Firma Gauselmann aus Deutschland im Web. Aus der Kommandozentrale in Espelkamp kam nämlich Anfang November das Aus für die beliebten Online Slots der deutschen Marke Merkur. Doch zum Glück gibt es da nun Bally Wulff aus Berlin. 

Screenshot: sunmaker.com

Was war der Auslöser für den Rückzug?

Verschiedene Medien hatten Anfang November darüber berichtet, wie die Gauselmann-Gruppe über eine Tochterfirma auf der Isle of Man ihre Software für virtuelle Spielautomaten, Blackjack- und Pokertische auch an Anbieter vertreibt, die aus deutscher Sicht illegal sind, aber gezielt deutsche Spieler adressieren. Nun scheint man dagegen, nach zuletzt anders lautenden Meldungen, doch hart durchzugreifen. Inwieweit das nun auch auf das Online Casino Österreich Auswirkungen hat, kann man mit dem heutigen Tag allerdings noch nicht klar prognostizieren. Fakt ist, dass endlich auch in Deutschland etwas nach dem eindeutigem EuGH Urteil von 2016 passieren muss.

Spannend wird es für das kommende Jahr ohnehin. Denn nachdem zuletzt das Verwaltungsgericht in München in seinem von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE erstrittenen Urteil zu dem Schluss gekommen war, dass das deutsche Lotteriemonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung sowohl gegen die unionsrechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 56 ff AEUV als auch gegen die verfassungsrechtlich garantierte Berufswahlfreiheit gem. Art. 12 GG verstößt, muss endlich hierzulande in puncto Regulierung etwas geschehen. Und auch der neuerliche Glücksspiel-Änderungsvertrag der Bundesländer wird definitiv nicht ratifiziert, nachdem Schlewsig-Holstein, NRW und Hessen aussteigen wollen.

Bally Wulff statt Merkur

Für die Glücksspielanbieter und auch die große Fangemeinde ist der Wegfall der Merkur Spiele im Internet natürlich zunächst erstmal ein riesen Verlust. Doch mit neuer Software von Gamomat ( Bally Wulff Online) und den zahlreichen anderen Server-seitigen White Label Angeboten von Microgaming, Netent, Blueprint, Amayo oder Novomatic aus Österreich rollt der Rubel aktuell noch ordentlich weiter – auch bei Sunmaker. Und sie sind bekanntlich auch noch Sponsor beim Halleschen FC, ebenfalls ein Verein aus unserer ostdeutschen Region.  Übrigens nicht alle Merkur sollen laut internen Informationen wegfallen. So hat zumindest Platin angekündigt, dass Eye of Horus, El Torero, Fishin Frenzy und Wishing Well sollen erhalten bleiben – zumindest ein kleiner Wermutstropfen. Und wer weiß, vielleicht kehren ja auch die beliebten Merkur Spiele schon bald wieder im Web zurück, sollte es endlich eine einheitliche Regulierung wie in Schleswig-Holstein bundesweit geben.

 

Strafen für Roter Stern Leipzig und Bornaer SV

So informiert der Sächsische Fußballverband (SFV) –

(…) Im Zusammenhang mit dem Abbruch des Meisterschaftsspiels der SFV-Landesklasse Nord am 22.04.2017 zwischen dem Bornaer SV 91 und Roter Stern Leipzig 99 hat das Sportgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes den Verein Roter Stern Leipzig im schriftlichen Verfahren wegen eines schuldhaft verursachten Spielabbruches und eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger durch zwei rechtlich selbständige Handlungen mit einer Geldstrafe von 1.500 Euro belegt.

Das in der 83. Spielminute abgebrochene Spiel ist für die Heimmannschaft, den Bornaer SV 91, mit 2:0 Toren und 3 Punkten
als gewonnen gewertet worden. Zudem wurde der Bornaer SV 91 wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Spieler zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt (…)

Was war passiert?

Das Spiel zwischen dem Bornaer SV und dem Roten Stern Leipzig war in der 83. Minute durch den Roten Stern zum Abbruch gebracht worden. Hintergrund war der Jubel der Bornaer nach dem 1:0 Führungstreffer durch Rodger Baedge. Beim Jubeln zeigten Spieler des Bornaer SV die Trikots der drei Akteure, die in Absprache beider Vereine und aus Solidarität am Samstag mit einem Stadionverbot belegt worden waren. Denn ihnen wird vorgeworfen, bei den Angriffen von Hooligans und Neonazis im Januar 2016 auf Connewitz dabei gewesen zu sein. Unter anderem war auch das Vereinsheim des Roten Stern an diesem Tag Ziel der Randalierer. [ostfussball.com]

Chemnitzer FC: Wegen Rauchbombe ohne Bewährung in den Knast

Haftstrafe für Pyrovergehen

Fast vor einem Jahr gab es die brisante Partie der 3.Liga zwischen dem FC Erzgebirge Aue und dem Chemnitzer FC. Damals wurde das Spiel wegen Einsatz von Pyrotechnik insgesamt zweimal unterbrochen. Nun wurde einer der “Werfer” einer solchen Rauchbombe (siehe Video) zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt.

(…) Der Angeklagte – 33 Jahre, zwei Kinder, aus Chemnitz – bestätigte über seinen Anwalt zwar, sich vermummt und den Rauchkörper geworfen zu haben. “Aber er hat diesen von einer fremden Person in die Hand gedrückt bekommen. Er wusste nicht wohin damit”, so der Verteidiger. Er habe niemanden verletzen wollen. “Fallen lassen ging nicht, also hat er ihn geworfen.”

Der Richter:  “Bei der Vielzahl ihrer Vorstrafen”, sagte der Richter, “brauchen sie einen massiven Warnschuss.” Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger kündigte an, Berufung einlegen zu wollen (…) [freiepresse.de]

Sicherlich eine viel zu hohe Strafe für den Angeklagten. Zumal durch den Wurf der “Rauchbombe” niemand im Auer Stadion zu Schaden gekommen ist. Eine Revision des Urteils ist aus Sicht des Verurteilten also auch völlig berechtigt und nachvollziehbar. Da gibt es momentan, und gerade in Chemnitz, sicherlich andere schlimmere Gewalttaten, welche deutlich härter bestraft werden müssten.

“Saubermänner” Blatter und Platini gesperrt

Korrupte Funktionäre von FIFA und UEFA gesperrt

Dazu “harte” Strafen in Höhe von 80.000 bzw. 100.000 Euro für die beiden “Saubermänner” des Sports.  Von Rückzahlung jedoch allerdings bisher noch kein Wort.

(…) Die Tage von FIFA-Präsident Joseph S. Blatter (79) und UEFA-Boss Michel Platini (60) im Weltfußball sind endgültig gezählt. Die Ethikkommission des Weltverbandes verhängte am Montagmorgen jeweils acht Jahre Sperre gegen die beiden zuvor bereits provisorisch suspendierten Funktionäre. Platini kann eine Präsidentschaft bei der FIFA somit abhaken.Zum Verhängnis wurde beiden die dubiose Zahlung von 1,8 Millionen Euro, die Platini im Jahr 2011 von Blatter angeblich für lange zurückliegende Beratertätigkeiten erhalten hatte. Die Ermittler vermuten Schmiergeld für Blatters Sieg bei der Präsidentschaftswahl im Sommer des gleichen Jahres. Beide Funktionäre hatten immer wieder die Rechtmäßigkeit der Zahlung beteuert (…) Quelle Yahoo / Eurosport

Michel Platini 2010

Nun fehlt nur noch das Großreinemachen im deutschen Fußball. Und das steht hoffentlich noch aus! “Mit Sepp Blatter ist die Fifa für uns, die sich um den Fußball sorgen, zu einer Schande, einer Peinlichkeit geworden”, schrieb Maradona weiter. “In den letzten Jahrzehnten hat sich der Fußball verändert – aber nicht zum Besseren.” Ja lieber Diego, leider auch hierzulande!

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