Kommission: “Sicheres Stadionerlebnis” – Eckpunkte

Oktober 12, 2012 | In: Deutscher Fußball-Bund, Fußballfans, Ultras


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Die Vereine der 1. bis 3. Liga haben bis zum 22. Oktober Zeit, sich zu den präsentierten Punkten im neuen DFB-Maßnahmenkatalog zu äußern. Auf der nächsten Versammlung des Ligaverbandes am 12. Dezember sollen dann “Nägel mit Köpfen” gemacht werden – “Friss oder stirb”, lautet nun anscheinend die Devise (Ostfussball.com).

Hier einige Auszüge der Vorschläge beziehungsweise der beabsichtigten Maßnahmen in Zuständigkeit des Ligaverbandes -

* Grundsatz

Clubs sind gehalten, Vereinbarungen/Chartas mit Fanorganisationen, Fanclubs etc. abzuschließen. Eine solche Vereinbarung muss mindestens folgende Inhalte haben (beidseitig):

  • Bekenntnis zu Gewaltfreiheit/Gewaltverzicht.
  • Anerkennung der geltenden Vorschriften (z.B. gesetzliche Grundlagen, wie Versammlungsstätten VO, sowie DFB-SicherheitsRL und Stadionordnung) u.a. im Hinblick auf das Verbot von pyrotechnischen Gegenständen.
  • Bekenntnis gegen Diskriminierung und Rassismus.

* Sinnvoll/Empfehlung

  • Gemeinschaftliches (Club + Fanorganisation) Bekenntnis zu Stehplätzen als Teil der Fußballkultur in Deutschland. Dies ist aber kein “unveränderbarer Besitzstand”. Zum Erhalt der Stehplätze müssen auch die Fans ihren Beitrag leisten. Andauerndes Fehlverhalten von Störern/Problemfans kann dies gefährden.
  • Etablierung eines kontinuierlichen Dialogs (regelmäßiger Austausch, Festlegung der Ansprechpartner).
  • Bestätigung des Clubs, die derzeit in § 3 Abs. 3,  § 5a Stadionverbotsrichtlinien vorgesehene Anhörung des Betroffenen vor einer Entscheidung über die Verhängung eines Stadionverbots durchzuführen, d.h. jedenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    In Fanvereinbarung soll zudem geregelt sein, dass etwaige vorhandene Fan-Privilegien nicht länger gewährt werden, sollten Inhalte der Fanvereinbarung nicht eingehalten werden.
  • Sinnvoll und erforderlich ist hier eine “Selbstbindung” der Clubs, so z.B. keine Eintrittskarten mehr an Fanclubs zu vergeben, welche nicht bereit sind, eine Fanvereinbarung mit den genannten Mindestinhalten (Gewaltfreiheit, Anerkennung Stadionordnung etc.) abzuschließen, oder welche diese Mindestinhalte nach Abschluss der Fanvereinbarung nicht beachten; oder z.B. den Fanclubs das Mitführen von “Blockfahnen” und Bannern zu verbieten, wenn diese zur Verschleierung der Täterschaft bei Einsatz von Pyrotechnik bzw. überhaupt zur Ermöglichung von Pyrotechnik missbraucht werden.
  • Verhängung von Geldstrafen und i.d.R. Stadionverboten bei gravierenden Verstößen gegen die geltenden Regelungen der Stadionordnung, z.B. bei Abbrennen von Pyrotechnik und ggü. Pyrotechnik-Schmugglern, Einbringen und Zeigen von Transparenten mit rassistischen, diskriminierenden oder grob beleidigenden Inhalten (“Zerotolerance”).
  • Bekenntnis zu konsequenter Ahndung von Verstößen gegen und DFB-SicherheitsRL folgt bereits aus Verhaltenskodex vom 17. Juli 2012.
  • Anfrage an Clubs mittels Fragebogen zur Effektivität bestehender Videoüberwachungssysteme (z.B. Kameraanzahl, System, Aufklärungsquote), unter Einbeziehung der Einschätzung/Stellungnahme der Polizei.
  • Bauliche Veränderungen im Einlassbereich und im Gastbereich, z.B. durch Drehkreuze zur Verhinderung von “Stürmung von hinten”/ Lautsprecheranlage/Zaunanlagen.
  • Einrichtung eines Videoüberwachungssystems (ggf. auch als statuarische Verpflichtung in DFB-SicherheitsRL).
    Durchführung von “Personen-Körperkontrollen” beim Eingang zu bestimmten Bereichen, z.B. bei Pyrotechnik-Vorfällen in der Vergangenheit in diesen Stadion-Bereichen und ggf. bei Spielen mit erhöhtem Risiko.
  • Diese Maßnahmen folgen z.T. ebenfalls aus der im Verhaltenskodex vom 17.7.2012 enthaltenen Verpflichtung, Verstöße konsequent zu sanktionieren. Sollte ein Club derartige Maßnahmen nicht für erforderlich halten oder entsprechende Auflagen nicht umsetzen, so kann dies bei Vorkommnissen bei der Strafzumessung durch das Sportgericht berücksichtigt werden und ggf. auch im Rahmen einer sportgerichtlichen Auflage/Weisung angeordnet werden.
  • Klarstellende (formale) Ergänzung des § 3 Nr. 4 RLSpOL um Möglichkeit der Reduzierung des Ticketkontingents aufgrund rechtskräftiger Entscheidung der zuständigen DFB-Rechtsorgane, z.B. nur noch 5% insgesamt, nur noch Sitzplätze u.ä. .
  • Zudem: Nicht nur Reduzierung der Stehplatzkarten wie in § 32 DFB-Sicherheitsrichtlinien vorgesehen, sondern sämtlicher Tickets für Anhänger des Gastclubs.

“Information und Diskussion über weitere Schritte zur Umsetzung der Ergebnisse der Sicherheitskonferenz in Berlin und der Innenministerkonferenz (‘Sicheres Stadionerlebnis’)”  [PDF-Datei @ dropbox.com]


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1 Antwort to Kommission: “Sicheres Stadionerlebnis” – Eckpunkte

admin

Oktober 17th, 2012 at 15:40

(…) Auf der Grundlage intensiver Diskussionen mit der aktiven Fanszene des 1. FC Union Berlin werten das Präsidium und die Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin das Konzeptpapier „Sicheres Stadionerlebnis“ als in großen Teilen problematisch, daher in seiner Gesamtheit grundsätzlich als nicht akzeptabel und lehnen es im Ergebnis ab (…) [union.de]

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