Fundstück des Tages # 218 [Red Bull Leipzig, Satzung und Vereinsleben als solches]

Oktober 8, 2011 | In: Deutscher Fußball-Bund, Fundstück des Tages, Fußballfans, RB Leipzig, Regionalliga Nord


.
Ladbrokees.com - Nr. 1 bei Fussballwetten!
50 Euro kostenlose Wette!
ladbrokes.com >>>

In loser Folge dokumentiert Ostfussball.com in dieser Rubrik mehr oder weniger (ost)fußballtangierende Kostbarkeiten der deutschen Schriftsprache – unkommentiert, da die Fundstücke zumeist schon einiges postulieren und dabei bereits gleichfalls einfach nur ihrerseits irgendwie selbst vor sich hin zu sprechen scheinen, bisweilen auch in Fortführung vormalig bezüglicher Publikationen bei Ostfussball.com

(…) RB Leipzig tut sich schwer. Momentan nicht sportlich, dafür umso mehr und grundsätzlich mit der Beteiligung der Mitglieder. Man sei kein klassischer Mitgliederverein, heißt es aus der Leipziger Zentrale der Roten Bullen. Was man stattdessen sei, bleibt gegenüber den Leipzigern und der Öffentlichkeit unbeantwortet.

(lebulls.de)

Man kann bei Rasenballsport Vereinsmitglied werden, wenn auch für 800 Euro im Jahr. Eine Reise durch die Vereinssatzung verbunden mit der Frage, wovor die Jungs aus Fuschl am See eigentlich Angst haben, zeigt, das dies noch lange nicht zu einem Verein im bekannten Sinne führt.

(…) RB Leipzig hat neun. Neun stimmberechtigte Mitglieder, die bei einer Mitgliederversammlung über die Belange des Vereins abstimmen dürfen. Die nächste müsste übrigens dieses Jahr sein, laut Satzung muss sie alle zwei Jahre stattfinden.

In der Vereinsakte des Rasenballsport Leipzig e.V., einsehbar in der Registerabteilung des Amtsgerichts, ist seit der Gründungszeit des Vereins kein Protokoll einer Mitgliederversammlung zu finden. Dafür aber eine ausführliche Satzung, die auch Paragrafen zur Mitgliedschaft enthält. Unter Paragraf 7, Absatz 1, heißt es gar: “Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.” Jedoch die Steine, die Normalsterbliche bis zur Mitbestimmung im Verein in den Weg gelegt bekommen, sind deutlich schwerer beiseite zu schieben, als es dieser erste Paragraf vermuten lässt.

In der Satzung werden fein säuberlich drei Arten von Mitgliedern unterschieden. Das ordentliche Mitglied wirkt an der Gestaltung des Vereinslebens mit und beteiligt sich an der Vereinsarbeit. Es verfügt über aktives und passives Wahlrecht. Das ausübende Mitglied ist über 18 Jahre alt und beteiligt sich aktiv am Sportgeschehen des Vereins. Es hat deshalb aber noch lange kein aktives oder passives Wahlrecht. Ebenfalls davon ausgeschlossen ist das jugendliche Mitglied, also das Mitglied, das aktiv am Spielgeschehen teilnimmt und jünger als 18 Jahre ist. Immerhin: Es darf, wie auch das ausübende Mitglied, wenigstens an der Mitgliedsversammlung teilnehmen, genießt Rederecht und könnte Anträge stellen. Ob seine Anträge angenommen werden, darüber entscheiden nur ordentliche Mitglieder, denn die haben als einziges Stimmrecht. Und das nur, wenn sie bereits mindestens ein Jahr dem Verein angehören (…)

Wer bei RB gar mehr als ein ordentliches Mitglied sein will, sich in den Vorstand oder den Ehrenrat, der unter anderem Aufgaben eines Aufsichtsrats übernimmt, wählen lassen möchte, muss mindestens fünf Jahre im Verein sein oder auf eine Ausnahmeregelung hoffen. Die hat zuletzt Dr. Florian Müller genossen, seit Juli neuer Vorstandsvorsitzender, vom Ehrenrat ausgesprochen. Müller ist dabei jedoch seit fünf Jahren Arbeitnehmer bei Red Bull und berät alle fünf Fußballstandorte des Konzerns in rechtlichen Fragen (…)

Neue Mitglieder aus dem “Volk” hat man bei RB noch nicht begrüßt. Wie auch? Für eine ordentliche Mitgliedschaft, das haben noch der ehemalige Vorstandsvorsitzende Dietmar Beiersdorfer und seine Vorstandskollegen im Februar 2010 festgelegt und so ist es auch in der Vereinsakte hinterlegt, zahlen natürliche Personen 800 Euro im Jahr plus 100 Euro Aufnahmegebühr. Juristische Personen sind mit 2.000 Euro im Jahr plus 500 Euro Aufnahmegebühr dabei. Ausübende Mitglieder zahlen immerhin nur 100 Euro im Jahr. Die Beitragsfestlegung obliegt laut Paragraf 8, Absatz 4, generell dem Vorstand.

(bulls-club.de)

Eine Ablehnung des Mitgliedsantrags bedarf keiner Begründung durch den Vorstand, die Aufnahme des Vereins wird, egal zu welchem Zeitpunkt der Antrag gestellt wurde, immer erst zum 1. Juli des Jahres wirksam. Insgesamt sechs Monate darf der Vorstand über die Aufnahme eines Mitglieds entscheiden, kann diesen Zeitraum nach eigenem Befinden aber auch “angemessen” verlängern (…)

Der DFB hat mittlerweile begonnen, die Satzung von RB Leipzig nochmals zu prüfen. Woran sich der Fußballverband konkret stört, ist derzeit nicht aus der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise zu erfahren. Wahrscheinlich ist, dass sich der DFB im Zuge der 50+1-Regel mit der ausschließlichen Führung des Vereins durch ein Unternehmen und seine Vertreter ein Problem hat. Laut 50+1-Regel wäre das nicht zulässig.

Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet, denn in der Satzung von RB heißt es wie bei allen anderen Clubs im Spielbetrieb des DFB: “Die Satzung und Ordnungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung ebenfalls unmittelbar verbindlich.” (…)

[Quelle im vollständigen Original -> "RB Leipzig: Angst vor Vereinsmitgliedern?", Leipziger Internet Zeitung, l-iz.de, 28. September 2011]


.


8 Antworten to Fundstück des Tages # 218 [Red Bull Leipzig, Satzung und Vereinsleben als solches]

[om]

Oktober 8th, 2011 at 14:59

(…) Auf Nachfragen der L-IZ.de zum Mitgliederthema (…) wollte man [seitens RBL] derzeit lieber nicht antworten (…) ;-)

JOSUE LIBERTAD

Oktober 8th, 2011 at 16:43

diese manipulativen Bullenschweine werden sich noch wundern, was da alles auf sie zukommt !!

;)  

Heiko

Oktober 8th, 2011 at 17:19

Kleiner Schreihals. Was denn?

sachsen7

Oktober 8th, 2011 at 19:42

Scheizz Reagenzglas Bullen, wird Zeit das man se aus Sachsen jagt !

Maiky75

Oktober 8th, 2011 at 23:30

@sachsen7 …. und wer soll bei dieser jagd mitmachen? die fußballerische tristesse, die lok und die “chemischen” Truppen verbreiten, jagt die Leute doch regelrecht zu den Bullen! :-) Die Zuschauerzahlen sprechen da wohl eine deutliche Sprache! SGLL – 500, BSG – 1000, LOK – 2500, RB – 6000!

roger

Oktober 9th, 2011 at 17:13

Das ist ja gerade das – je nach Sichtweise – perfide oder geniale an RB Leipzig. Die 50 + 1 Regel soll sicherstellen, dass die Vereine, nicht die Sponsoren dass Sagen haben. Aber Red Bull IST der Verein. Die 50 +1 Regel somit ausgehebelt. Mitgliederaufnahme? Rechtlich nicht zu beanstanden. Logisch das der Verein entscheidet, wer neues Mitglied werden darf. Logisch auch, daß dafür keine Begründung notwendig ist. Ist schließlich eine rein interne Angelegenheit der (ordentlichen) Mitglieder. Die Rechtsabteilung von RB hat hier wohl ganze Arbeit geleistet.
 
Ich glaube mehr als ein paar kosmetische Korrekturen – wenn überaupt – wird es nicht geben. Die auch nicht aus rechtlicher Not heraus, sondern weil RB mit dem DFB konstruktiv zusammenarbeiten will.

admin

Oktober 9th, 2011 at 20:17

Das könnte tatsächlich eine Zerreißprobe für den DFB werden. Vertritt man zukünftig die Interessen seiner knapp 7 Millionen Mitglieder oder eben von diesem einem “Sponsor”, welcher mit einem einfachem Trick die Statuten des Verbandes aushebelt?

differenziert

Oktober 18th, 2011 at 20:51

ich sehe keine zerreißprobe auf den DFB zukommen … eher eine “modernisierung” und anpassung an bestehende umstände in europa und darüber hinaus!

also ganz ruhig jungs! die veränderung ist bereits in vollem gange, wohl nicht aufzuhalten. aber wie es mit veränderungen immer so ist: sie erzeugen widerstände … und manche landen eben im paralyse-keller ;-)  

Comment Form

   

Kategorien

 

Mai 2012
M D M D F S S
« Apr    
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
28293031