FSV Zwickau: Gestern Vereinsretter – heute Ausgesperrte!
August 17, 2011 | In: FSV Zwickau, Fußballfans, Oberliga NOFV-Süd, Ultras
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Die Rede ist von den Ultras des FSV Zwickau, welche sich selber Red Kaos nennen. Viele Mitglieder dieser Ultra-Gruppierung erhielten nun ein langes Stadionverbot von ihrem Verein.
Stellungnahme der Ultras Zwickau:
Die Umstände und Gründe für den Platzsturm, der das letzte Saisonspiel gegen Dresden-Nord begleitete, wurden bereits ausführlich in unserer Stellungnahme erläutert. Als Konsequenz unseres Handelns wurden letzte Woche die ersten von gut 30 Stadionverboten über eine Dauer von 2 bis 3 Jahren durch den FSV Zwickau ausgestellt. Diese Maßnahme macht es unserer Gruppe unmöglich weiter aktiv am Stadionleben teilzunehmen, so dass wir als Gruppe unsere Präsenz und Aktivität im Stadion bis zum Ablauf oder der Aufhebung der Verbote einstellen. [redkaos.de]
So berichteten wir damals: Der Spielabbruch wurde von den Ultras (Red Kaos) des FSV Zwickau provoziert, nachdem ihr Block aus angeblichen Sicherheitsgründen im Vorfeld von der Polizei gesperrt wurde. Die laut der Stellungnahme titulierten “so genannten Fans” hatten im März des vergangenen Jahres den Verein maßgeblich mit vor der Insolvenz bewahrt und mit vielen lobenswerten Aktionen frisches Geld in die leeren Kassen des FSV Zwickau gespült (FSV Zwickau: Ultras Red Kaos sichern vorläufigen Spielbetrieb). Schon zu dieser Zeit war klar, dass es Stadionverbote gegen die ehemaligen Retter des westsächsischen Vereins hageln könnte.
[ab]
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2 Antworten to FSV Zwickau: Gestern Vereinsretter – heute Ausgesperrte!
geo
August 17th, 2011 at 23:30
Sauerei!!!
admin
August 19th, 2011 at 11:16
Das Präsidium des FSV Zwickau meldet sich zu Wort: “Da uns nicht daran gelegen ist, einen Teil der aktiven Fanszene dauerhaft aus dem Stadion auszuschließen, wurde den betroffenen Personen, welche ein Stadionverbot von länger als einem Jahr erhalten haben, die grundsätzliche Möglichkeit eröffnet, bei strikter Befolgung des Verbotes nach Ablauf eines Jahres, die Aussetzung für die Restlaufzeit zu erhalten.”